Der Mindestlohn wird in Deutschland auf €12 erhöht

Seit dem 1. Oktober beträgt der deutsche Mindestlohn 12 Euro die Stunde. Eine steile Gehaltssteigerung im Vergleich zu vorherigen Jahren, da der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2021 noch bei €9,60 pro Stunde lag.

12 Euro die Stunde – Ein mehrstufiger Steigerungsprozess für die Bundesregierung

 

Der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns wurde schon drei Mal dieses Jahr von der Bundesregierung gesteigert. Am 1. Januar 2022 betrug der gesetzliche Lohn €9,82 pro Stunde. Dieses Gehalt wurde am 1. Juli auf €10,45 erhöht und im Oktober schließlich auf die €12,00 pro Stunde. Die Schritte zur Erhöhung im Jahr 2022 wurden Ende Februar vom Bundeskabinett beschlossen, so dass, bis zum Ende dieses Jahres der Mindestlohn zu dem jetzigen Betrag gesteigert werden sollte.

Besonders wichtig für Arbeitgeber ist bei diesem Gesetzesbeschluss, dass sich somit auch die Lohngrenze von Minijobs von maximal 450€ im Monat auf 520€ im Monat erhöht. Damit, dass auch gut intern verarbeitet wird, haben wir hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst.

Bildquelle: Bundesregierung Deutschland

Was ist das Ziel der Erhöhung?

 

Grund der landesweiten Mindestlohnanhebung ist die Schaffung eines gerechteren Arbeitsumfelds, da eine Lohnuntergrenze zu der Ermäßigung von Verdrängungswettbewerb führt, der durch den niedrigsten Gehalt entsteht. Mehr als 6,6 Millionen Deutsche profitieren von dieser Erhöhung- vor allem geringfügige Arbeitnehmer*innen r in den ostdeutschen Bundesländern und Frauen. Arbeitnehmer*innen, die bei einer Vollzeitstelle mit Mindestlohn bezahlt werden, Vollzeit für Mindestlohn arbeiten, sehen eine Steigerung ihres Monatslohns von €1,700 brutto zu rund €2.100 brutto. Auch Minijobber bekommen so deutlich mehr- ab diesem Monat nämlich 520€, im Vergleich zu der bisherigen Monatsgrenze von 450€.

Ausnahmen und notwendige Anpassungen des Gesetzes

 

Für alle Arbeitnehmer*innen über 18 gilt das Gesetz, egal ob Teilzeit oder Vollzeit. Ausnahmen des Mindestlohngesetzes sind Personengruppen wie Auszubildende, manche Praktikant*innen und Langzeitarbeitslose. Das Mindestlohngesetz muss bundesweit von Arbeitgebern eingehalten werden. Das gilt genauso für ausländische Firmen, die in Deutschland betriebsfähig sind und deutsches Personal eingestellt haben.

Ab dem 1. Oktober müssen Verträge von Arbeitnehmer*innen auch entsprechend aktualisiert und angepasst werden.

Übersicht durch einem Workforce-Management System

 

Die Anpassung an das Gesetz ist für Arbeitgeber nichts Neues, schließlich ist es nicht das erste Mal, dass das Mindestlohngesetz verändert wurde. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man als Geschäftsführer*in oder HR-Manager*in die Verträge sowie die geleisteten Stunden und den gesamten Verdienst der Arbeitskraft übersichtlich vor sich hat. Natürlich muss man auch die Mitarbeiterakte anpassen, damit die Arbeitszeit auch gerecht und gesetzeskonform berechnet wird. Wie man das mit einem WorkforceManagement System am besten verwalten kann, erfahren Sie hier