Auffrischungskurs in Sachen Überstunden und Zuschlägen gefällig?

Ende 2020 wurde vom deutschen Bundesarbeitsgericht eine Fragestellung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezüglich Überstunden in der Teilzeitarbeit übermittelt. Es geht dabei um die Auszahlung von Zuschlägen an Teilzeitbeschäftigte und wann diese erforderlich ist. Werden Überstundenzuschläge nur dann ausgezahlt, wenn die Überstunden die regelmäßige Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten? Oder werden Überstundenzuschläge schon ausgezahlt, wenn die vereinbarte Arbeitszeit der Teilzeitkraft überschritten wird? Während sich die Anwälte in Strasbourg immer noch den Kopf darüber zerbrechen, bieten wir Ihnen einen kleinen Auffrischungskurs in Sachen Überstunden und Zuschlägen.

Was sind Überstunden, und was ist die Mehrarbeit?

Obwohl diese beiden Bezeichnungen oft synonym verwendet werden, gibt es wichtige Unterscheidungen.

  • Überstunden sind die Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit (je nach Vertrag) hinaus gearbeitet werden. Die Vergütung von Überstunden ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt und kann je nach Vertragsbestimmung gehandhabt werden.
  • Mehrarbeit hingegen, ist die Bezeichnung für die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (und in bestimmten Fällen 10 Stunden) täglich.
  • Die Mehrarbeit ist daher im Arbeitszeitgesetz verankert und muss ausgezahlt werden, während Überstunden je nach Vertrag gehandhabt werden können.

Genaueres können Sie in unserem Whitepaper über die relevanten Bestimmungen über Zuschläge und Überstunden nachlesen.

 

Wie werden Überstunden aufgezeichnet?

Laut dem EuGH müssen Arbeitszeiten transparent aufgezeichnet werden. Das betrifft alle gearbeiteten Stunden, auch jene, die die vereinbarten Arbeitszeiten überschreiten. In kurz: Auch Überstunden müssen verlässlich aufgezeichnet werden. Das Zeiterfassungssystem von Dyflexis erfüllt auch diese Anforderung. Durch das Ein- und Ausstempeln mit unserer Rex-O-Matic Stempeluhr werden alle Arbeitsstunden datenschutzkonform und doch individuell aufgezeichnet. Danach müssen sie nur noch genehmigt werden, und schon sehen Sie, wenn jemand mehr gearbeitet hat als geplant. Diese Stunden werden dann im Personalplanungssystem automatisch als Überstunden aufgezeichnet. So versichern Sie sich auch, dass Sie MitarbeiterInnen mit vielen Überstunden nicht noch häufiger einplanen. Danach kann alles per Knopfdruck an eine verbundene Lohnabrechnungssoftware geschickt und direkt verarbeitet werden.

Auf diese Weise können Sie die Zuschläge schnell und einfach berechnen

Selbst in den komplexesten Situationen
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Auszahlung und Zeitausgleich

Überstundenzuschläge können durch unterschiedliche Wege vergütet werden: Entweder sie werden ausgezahlt, oder sie werden dem Zeitausgleichskonto gutgeschrieben. Wenn der oder die Angestellte die Überstunden ausgezahlt bekommen möchte, dann können Sie das auch ganz einfach in der Dyflexis Personalplanungssoftware verarbeiten. Zuvor wird einmalig festgelegt, wie der Überstundenzuschlag je nach Tarifbestimmungen berechnet werden soll, und Dyflexis berechnet den Rest. Wenn MitarbeiterInnen aber den Wunsch haben, die Überstunden ihrem Zeitausgleichskonto hinzuzufügen, dann macht Dyflexis das auch automatisch. Was auch die individuellen Wünsche sein sollten: Mit Dyflexis können Sie alle erfüllen.

Teilzeit und Überstunden

Die Teilzeitbeschäftigung in Branchen wie etwa die Gastronomie ist in den letzten zwei Jahren wegen wiederkehrender Lockdowns in Deutschland stark angestiegen. Wie sieht es also mit Überstunden bei Teilzeitkräften aus? In Deutschland ist, wie oben erwähnt, bis jetzt keine eindeutige Regelung bezüglich Überstundenzuschläge in der Teilzeitarbeit erarbeitet worden. Das heißt, Überstunden und deren Vergütung müssen im Vertrag festgehalten werden. Obwohl das kompliziert werden kann, ermöglicht Ihnen Dyflexis, die Tarifbestimmungen pro MitarbeiterIn oder Abteilung zu regeln.

 

Minijobs und Überstunden

Minijobs haben ein maximales Entgelt von 450 € pro Monat. Der Stundenlohn darf dabei den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Überstunden gibt es also bei Minijobbern rechtlich gesehen nicht.

 

Machen Sie noch Überstunden bei der Zeiterfassung?

Alles manuell zu erledigen, kann bei verschiedenen Vertragsbestimmungen ziemlich kompliziert werden. Lassen Sie die Personalplanungssoftware von Dyflexis die harte Arbeit erledigen, und nehmen Sie sich mehr Zeit für Ihre MitarbeiterInnen und Ihre Pläne. Schließlich hat sich sogar das Bundesarbeitsgericht den EuGH zu Hilfe kommen lassen…